ALLGEMEINE AUFTRAGSBEDINGUNGEN FÜR ÜBERSETZER/ DOLMETSCHER
- Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Translagency – Übersetzungsbüro Buchanow (Auftragnehmer) und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
- Umfang des Übersetzungs-/Dolmetschauftrages
Die Übersetzung/ der Dolmetschservice wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung oder Dolmetschleistungen.
- Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung/ Dolmetschleistung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc./ Art der mündlichen Übersetzung, Fachgebiet, Thema usw). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Korrekturabzug zu überlassen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung/ Erbringung der Dolmetschleistung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
- Mängelbeseitigung
Der Auftragnehmer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängel. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Haftung
Der Auftragnehmer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Bei der Nichteinhaltung der vereinbarten Frist entfällt die Haftung des Auftragnehmers, falls die Verzögerung durch die Höhere Gewalt verursacht wurde (Naturgewalten, Kriegsereignisse, Innere Unruhen, Streiks etc).
- Berufsgeheimnis
Der Auftragnehmer sowie die von ihm beauftragten Subunternehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
- Vergütung
(1) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein. Für Vertragspartner des Auftragnehmers wird nur eine monatliche Rechnung mit der Zahlungsfrist von 14 Tagen ausgestellt.
(1a) Private Neukunden, die ihren ersten Auftrag bei uns einreichen, müssen eine Kaution in Höhe von 50% des geschätzten Auftragswertes, mindestens jedoch 50 Euro, hinterlegen. Diese wird nach der Fertigstellung der Übersetzung mit dem Rechnungsbetrag verrechnet.
(2) Der fällige Betrag wird auf das Konto des Auftragnehmers überwiesen. Wir akzeptieren ebenfalls Zahlungen über Paypal. In jedem Fall soll der Auftraggeber um eine ausreichende Liquidität sorgen und die Zahlungen fristgerecht vornehmen.
(3) Der Auftragnehmer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer im Endpreis – gesondert aufgeführt – enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Auftragnehmer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
(5) Der Zahlungsverzug tritt automatisch nach 30 Tagen ab Rechnungsstellung ein, ohne dass es zusätzlicher Mahnschreiben bedarf. Ab diesem Tag ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem aktuell gültigen Zinssatz der EZB zu berechnen.
- Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Der Auftragnehmer behält sich sein Urheberrecht vor.
- Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.