Häufige Fragen

1. Meine Schwester ist zweisprachig aufgewachsen und kann beide Sprachen gleich gut. Warum sollte ich also bei Ihnen eine Übersetzung machen lassen?
Wir haben professionelle Übersetzer, die mit den meisten gängigen Sprachen arbeiten und sich auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert haben. Somit ist sichergestellt, dass Sie als Kunde immer eine fachgerechte und korrekte Übersetzung erhalten, egal ob es sich dabei um einen Kooperationsvertrag, einen Arztbrief oder eine Pressemitteilung handelt. Eine professionelle Übersetzung erfordert herausragende Kenntnisse in der Grammatik, Lexikologie, Stilistik und weiteren sprachspezifischen Gebieten, denn jede Textsorte hat ihre bestimmten Eigenschaften, die auch in der Übersetzung eingehalten werden müssen. Jede Sprache hat auch bestimmte Regeln, die nicht unbedingt mit den sprachlichen Regeln der Ausgangssprache übereinstimmen. Der Übersetzer sorgt also nicht nur dafür, dass der Text in der anderen Sprache verständlich wird, sondern auch, dass er in der Zielsprache grammatikalisch, syntaktisch und stilistisch korrekt ist und den Sprachnormen der Zielsprache und des Einsatzgebietes in allen Aspekten entspricht. Zweisprachig aufwachsen bedeutet nicht automatisch, dass man unter Berücksichtigung sämtlicher Aspekte auch korrekt übersetzen kann.

2. Was ist eine Beglaubigung und wofür brauche ich sie?
Die Beglaubigung von Übersetzungen heißt offiziell „Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung“ und wird von eigens dafür bei den Gerichten ermächtigten Übersetzern durchgeführt. Nicht alle Übersetzer sind dazu ermächtigt. Diese Bestätigung wird oft von den Behörden verlangt (Ämter, Ministerien usw.), damit die Mitarbeiter dort sicher sein können, dass das ausländische Dokument tatsächlich vollständig und korrekt übersetzt wurde.

3. Ich habe eine Übersetzung in Russland machen lassen und auch dort bei einem Notar beglaubigt. Warum wird sie beim deutschen Standesamt nicht akzeptiert?
In Russland gibt es keine ermächtigten Übersetzer, die von Gerichten dazu ermächtigt werden, die Richtigkeit und Vollständigkeit der angefertigten Übersetzungen zu bestätigen. Ein Notar in Russland beglaubigt nur, dass die Person des Übersetzers ihm bekannt ist und er seine Unterschrift beglaubigt. Die Beglaubigung erstreckt sich also nicht auf den Inhalt des Dokuments. Und genau der Inhalt soll für deutsche Behörden bestätigt werden. Daher muss ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bescheinigen. Die Übersetzung in Russland und den Aufwand dafür hätten Sie sich also komplett sparen können.

4. Der Beamte im Standesamt sagt, meine Übersetzung sei falsch, und erwähnt eine ISO-Norm. Was ist das?
Da die Standesämter mit Personen aus allen möglichen Ländern und allen möglichen Ausgangssprachen zu tun haben, wurde zur Vereinheitlichung der Eigennamenumschreibung aus den Sprachen, die keine lateinische Schrift benutzen (wie z.B. Russisch, Ukrainisch, Serbisch, Griechisch), eine spezielle ISO-Norm eingeführt. Die erwähnte ISO-Norm stellt sicher, dass der Name immer und überall gleich umgeschrieben (transliteriert) wird und dass es zu keinen Verwechslungen kommt. Manchmal sieht ein nach der ISO-Norm umgeschriebener Name ziemlich verunstaltet aus. Der Übersetzer kann dann die abweichende und gebräuchliche Schreibweise in den Anmerkungen des Übersetzers nach dem eigentlichen Urkundentext erwähnen und sich auf ein bestimmtes Dokument des Kunden berufen (z.B., Reisepass). In den Urkundenübersetzungen für das Standesamt sollen die Eigennamen aber immer nach der ISO-Norm umgeschrieben werden, auch wenn dies für Sie ungewöhnlich aussehen mag.

5. Warum berechnen Sie eine Gebühr für die Übersetzungsbeglaubigung?
Bei der Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung entsteht ein zusätzlicher Aufwand der durch die angesprochene moderate Gebühr entschädigt wird.

6. Was ist eine Apostille und wozu brauche ich sie?
Falls Sie Ihre Dokumente zur Verwendung im Ausland außerhalb der EU übersetzen lassen, wird die Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung durch einen in Deutschland ermächtigten Übersetzer womöglich nicht ausreichend sein. Zur gegenseitigen Anerkennung offizieller Dokumente und deren Übersetzungen wurde im Jahr 1961 die besagte Apostille als Beglaubigungsform für Vertragsstaaten des multilateralen Übereinkommens Nr. 12 der Haager Konferenz für internationales Privatrecht eingeführt. Es ist ratsam, nicht nur Übersetzungen, sondern auch die Originaldokumente vor der Übersetzung mit der Apostille zu versehen, falls Sie diese im Ausland außerhalb der EU verwenden wollen. Die Apostille kann in Deutschland beim zuständigen Gericht eingeholt werden. Erkundigen Sie sich aber vor diesem Schritt, ob das Land, für das die Übersetzung auch bestimmt ist, die Apostillierung tatsächlich akzeptiert. Es gibt nämlich nach wie vor Länder, die die Apostille im internationalen Dokumentenverkehr nicht anerkennen.

7. Ich möchte bei Ihnen ein Dokument übersetzen lassen. Wie schnell kann ich mit der Übersetzung rechnen? Und wie teuer ist sie?
Je nachdem, wofür Sie die Übersetzung brauchen, um welches Dokument (welche Dokumente) es geht, wie groß der zu übersetzende Text ist, kann die Übersetzung unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen und auch unterschiedlich kosten. Um den Zeitaufwand und die Kosten abschätzen zu können, müssten wir einmal die Dokumente sehen. Eine gescannte Kopie per e-mail würde dafür ausreichen. Den Überblick über die Kosten können Sie hier bekommen. Bitte beachten Sie, dass die in der Rubrik „Preise“ erwähnten Preise die Mindestpreise sind. Je nach dem Schwierigkeitsgrad oder fachlicher Ausrichtung des Textes können die Kosten höher ausfallen.

8. Ich muss Dokumente für den Job Center übersetzen. Der Sachbearbeiter sagt mir, dass die Kosten dafür vom Job Center übernommen werden. Er will aber mehrere Angebote von verschiedenen Übersetzern sehen, um das Günstigste auszuwählen und zu genehmigen. Was soll ich tun?
In berechtigten Fällen (wenn ein Job Center zur Kostenübernahme verpflichtet ist) darf der Job Center die Angebote, die nach den JVEG-Sätzen (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) erstellt wurden, nicht mit der Begründung abweisen, das Angebot wäre zu teuer. Der Sachbearbeiter ist in solchen Fällen verpflichtet, das Angebot zu akzeptieren und die Kosten zu übernehmen. Unsere Angebote werden ausschließlich nach den JVEG-Sätzen erstellt, unsere Kostenvoranschläge werden also so vorbereitet, dass sie vom Job Center nicht abgelehnt werden dürfen (auch wenn mache Sachbearbeiter dies doch versuchen). Sie brauchen also keine weiteren Angebote. Haben Sie Probleme mit Ihrem Sachbearbeiter des Job Centers wegen der Kostenübernahme, teilen Sie es uns bitte mit. Vergessen Sie dabei bitte nicht, uns auch den Namen Ihres Sachbearbeiters beim Job Center, die Adresse des Job Centers und Ihre Nummer beim Job Center mitzuteilen, damit wir die Angelegenheit in Ihrem Interesse regeln können. Nach den aktuellen Datenschutzvorschriften werden Ihre mitgeteilten Daten sofort nach der Erledigung des Vorgangs auf unserer Seite sofort wieder gelöscht.

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