Übersetzungen

Wir erstellen für Sie schriftliche Übersetzungen aus dem Deutschen in die aufgelisteten Sprachen (s. Preisliste) oder umgekehrt, bei einigen Sprachkombinationen sogar direkt aus einer Fremdsprache in eine andere Fremdsprache. Bei Bedarf kann die Übersetzung beglaubigt werden, das heißt, deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von einem bei einem der deutschen Gerichte ermächtigten Übersetzer bestätigt. Solch eine Bestätigung wird meistens in allen EU-Ländern akzeptiert. In einigen Fällen soll die Unterschrift des ermächtigten Übersetzers durch eine Apostille beglaubigt werden (z.B., bei Vorlage der Übersetzung im außereuropäischen Ausland bei Behörden des Landes). Einige Länder akzeptieren keine Apostille und verlangen, dass die Unterschrift des Übersetzers von einem Notar beglaubigt wird. Diesen Aufwand nehmen wir Ihnen ebenfalls gerne gegen eine Aufwandsentschädigung ab.

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